Für einbruchhemmende Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ stehen ab sofort 50 Millionen Euro bereit.
KfW-Maßnahmen 455 und 159
Im Rahmen der Förderung „Altersgerecht Umbauen“ fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau durch zinsgünstige und langfristige Finanzierungen Maßnahmen, die Barrieren reduzieren und den Wohnkomfort steigern.
Auch werden die Integration von Alarmanlagen und Eingangsüberwachung sowie die Nachrüstung mit beispielsweise Tür-Zusatzschlössern unterstützt.
Nun hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) aufgestockt:
Statt bisher 10 Millionen Euro stellt es für das Jahr 2017 für Einbruchschutz 50 Millionen Euro bereit.
Für die Barrierereduzierung erhöhen sich die Zuschüsse auf 75 Millionen Euro (Stand: 3. Januar 2017).
Insbesondere die Förderprogramme 455 und 159 sind hier interessant:
Förderprogramm 455:
- Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss
- Zuschussförderung im Programm Altersgerecht Umbauen für Einzelmaßnahmen
- Einbruchschutz in Bestandsgebäuden
Förderprogramm 159:
- Altersgerecht Umbauen – Kredit
- Kreditförderung im Programm Altersgerecht Umbauen für die Förderung von Maßnahmen
- für Einbruchschutz oder Barrierereduzierung in Bestandsgebäuden
Zuschüsse:
- Mindestinvestition: 2.000 Euro
- 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz, maximal 1.500 Euro
- 12,5 Prozent beim Standard „Altersgerechtes Haus“ (= umfangreiche barrierearme Modernisierung Ihres Wohngebäudes), maximal 6.250 Euro
- Zuschüsse: mindestens 200 Euro bis maximal 6.250 Euro (für den Standard „Altersgerechtes Haus“)
Sie können sich also jetzt effektiv gegen Einbruch und ungewünschten Besuch schützen und dabei von der Förderung profitieren!
Ich komme gerne bei Ihnen vorbei, um abzuklären was sinnvoll und notwendig ist: Gerhard Rauscher, Telefon: 08638 982875-0, gerhard.rauscher@rauscher-elektrotechnik.de
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